Schadensersatz nach dem Autounfall

Autounfall
... der Anwalt hilft!
Im Jahr 2014 zählte das Statistische Bundesamt über zwei Millionen Autounfälle mit Sach- und Personenschaden.
Möchte der Geschädigte den Autounfall dann regulieren, gibt es häufig Streit mit der Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers.
Was dem Geschädigten beim Autounfall zusteht ist meistens höher als das, was die Haftpflichtversicherung den Unfallverursachers zu zahlen bereit ist.
Wichtig:
Sind Sie unschuldige in den Autounfall verwickelt worden, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers Ihre Anwaltskosten.
Wir kümmern uns darum!
Vorteile der Fachkanzlei für Verkehrsrecht
Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Verkehrsrecht übernehmen für Sie die komplette Schadensabwicklung rund um den Autounfall. |
in unserer Kanzlei in der Düsseldorfer Innenstand einen Termin geben lassen. |

Schadenersatz nach dem Autounfall
Ein Verkehrsanwalt der Bußgeldkanzlei hilft Ihnen bei der Duchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche
Sachschaden
Als Schadensersatz kann der Unfallgeschädigte vom Unfallverursacher den Sachschaden erstattet verlangen.
Zum Sachschaden gehören:
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Personenschaden
Als Schadenersatz kann der Unfallgeschädigte von dem Unfallgegner den Personenschaden ersetzt verlangen.
Zum Personenschaden gehören:
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Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei haben für Sie einen Überblick über die erstattungsfähigen Sachschäden im Rahmen von Schadensersatzansprüchen zusammen gestellt.
Bei Alleinschuld übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten des Geschädigten.
Die Gerichtskosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Verhältnis der Verpflichtung zum Schadensersatz übernommen.
Wenn Sie unverschuldet bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben, können Sie im Rahmen des Schadensersatzes die Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt verlangen.
Sie können einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt erstatten lassen oder ggf. einen Kfz-Gutachter als Sachverständiger mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.
Ihr Fahrzeug müssen Sie aber nicht zwingend reparieren lassen! Sie bekommen die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auch ohne Reparatur Ihres Fahrzeugs erstattet (sog. "Abrechnung auf Gutachterbasis").
Die Mehrwertsteuer bekommen Sie allerdings von dem Unfallgegner bzw. seiner Versicherung nur dann erstattet, wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert worden ist und Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Nach einem Verkehrsunfall gilt Ihr Fahrzeug, auch wenn es in eine Werkstatt fachmännisch repariert worden ist, als sog. Unfallwagen und ist bei einem Verkauf dadurch weniger wert. Diese Wertminderung können Sie als Schadensposition ebenfalls vom Unfallgegner ersetzt verlangen.
Können Sie nach einem Verkehrsunfall Ihr eigenes Fahrzeug nicht mehr nutzen steht Ihnen grundsätzlich ein Mietwagen zu. Lassen Sie sich von einem Verkehrsanwalt beraten, in welcher Höhe die Mietwagenkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung tatsächlich übernommen werden.
Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs können Sie den Nutzungsausfall als Schadensersatz geltend machen.
Ist Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr verkehrstauglich und Sie können nicht mehr am Straßenverkehrs teilnehmen, sind die Abschleppkosten als Schadensposition ebenfalls erstattungsfähig.
Grundsätzlich bekommt das Unfallopfer von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Schädigers den entstandenen Verdienstausfall ersetzt.

Als Fachkanzlei für Verkehrsrecht in Düsseldorf bieten wir Ihnen hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Personenschäden bei Schadensersatzansprüchen an.
Wenn der Geschädigte aufgrund eines Verkehrsunfalls einen physischen oder psychischen Schaden erlitten hat, hat er einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Höhe des Schmerzensgelds ist immer individuell zu bestimmen und hängt mit der Art und Schwere der Verletzungen zusammen.
Als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes dient die sog. Schmerzensgeldtabelle.
In der Schmerzemsgeldtabelle sind Urteile und Gerichtsentscheidungen zu unterschiedlichen Verletzungen zusammengestellt.
Arztkosten sind selbstverständlich erstattungsfähig.
Die Heilbehandlungskosten werden nach einem Verkehrsunfall ebenfalls ersetzt.
Regelmäßig geht der Erstattungsanspruch per Gesetz auf die eigene Krankenversicherung über.
Nach einem Verkehrsunfall sollte der Geschädigte, wenn er eine Körperverletzung erlitten hat, unbedingt einen Arzt aufsuchen und sich die Unfallschäden attestieren lassen. Das ärztliche Attest dient als Beweis für die erlittenen Schäden und ist für die Geldendmachung und Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs notwendig.
Wird eine Hausfrau oder Hausmann bei einem Verkehrsunfall verletzt und kann infolgedessen seine Aufgaben im Haushalt nicht erfüllen, so steht ihm der Ersatz des Haushalsführungsschadens zu.
Es kann eine Ersatzkraft für die Führung des Haushalts angestellt werden. Wird keine Ersatzkraft eingestellt und übernimmt ein Dritter die Führung des Haushalts, kann trotzdem der Haushaltsführungsschaden ersetzt werden.
Wird ein Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall verletzt und wird krankgeschrieben, hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der finanzielle Schaden liegt also beim Arbeitsgeber. Dem Arbeitgeber steht deshalb auch ein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallgegner zu.
Der Verdienstausfallschaden wird ebenfalls ersetzt.
War bei einem tödlichen Verkehrsunfall das Opfer unterhaltspflichtig, so steht den Unterhaltsberechtigten ein entsprechender Anspruch gegen den Unfallgegner bzw. der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu.
Wird der Haupternährer der Familie bei einem Verkehrsunfall getötet, steht den Hinterbliebenen grundsätzlich eine Rente zu.
Unter die Schadensposition Sterbekosten fallen die Kosten für eine angemessene Bestattung.
Anspruchsgegner ist nicht nur der Unfallverursacher, sondern auch dessen Haftpflichtversicherung.
Wird Ihnen von der gegnerischen Versicherung eine Abfindungserklärung vorgelegt, die Sie unterzeichnen sollen, dann lassen Sie sich vor der Unterzeichnung unbedingt von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht über die Folgen der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung aufklären!
Wenn Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls eine Unfallversicherung abgeschlossen haben ist zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer eigenen Unfallversicherung zustehen.