Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Nach dem Verkehrsunfall

Nach dem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall beraten Sie die Verkehrsanwälte der Bußgeldkanzlei u. a. zu den folgenden Rechtsfragen:

Schadensersatz
Schmerzensgeld (Schmerzensgeldtabelle)
Reparaturkosten
Mietwagenkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall
Verdienstausfall
Kfz-Gutachter nach dem Verkehrsunfall
Kfz-Schaden
Sachschaden
Personenschaden
Abschleppkosten
Mietwagenkosten
Anwaltskosten
Gerichtskosten nach dem Unfall
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Körperverletzung nach Verkehrsunfall
tödlicher Verkehrsunfall

Unsere Verkehrsanwälte beantworten Ihre Rechtsfragen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir bieten Ihnen auch an, Ihre Fragen im Verkehrsrecht online zu beantworten.

Verkehrszivilrecht

Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei sind auf Verkehrszivilrecht spezialisiert.

Als Verkehrsanwälte übernehmen wir für Sie die gesamte Unfall- und Schadenregulierung.

Wir schreiben an die Behörden, übernehmen die Abrechnung mit der Versicherung (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung), holen Gutachten ein und machen Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie geltend.


Ohne einen Anwalt im Verkehrsrecht wird häufig "viel Geld verschenkt". Meistens werden Leihwagen oder Nutzungsentschädigungen zu niedrig bemessen.


Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen auch eine Haushaltshilfe zustehen kann?
Ein Anwalt der Bußgeldkanzlei hilft Ihnen bei der Schadenregulierung!

Schadenregulierung nach Verkehrsunfall

Schadenregulierung nach Unfall

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls kommen viele Fragen auf Sie zu. Beispielsweise welche Schäden überhaupt ersetzt werden, wer den Schaden bezahlt, an wen man sich wenden soll , ob für die Unfallregulierung und Schadensabwicklung besser ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll?

Als Verkehrsanwälte haben wir Ihnen einen kurzen Übersicht zusammengestellt:

Welche Schäden werden überhaupt ersetzt?

Grundsätzlich werden alle Personen- und Sachschäden ersetzt (sog. materieller und immaterieller Schaden). Der Geschädigte kann die Wiederherstellung des Zustandes verlangen, der ohne Unfall bestehen würde. Dazu gehören beispielsweise gehören: Fahrzeugschaden, Kosten eines Sachverständigen für die Erstellung eines Gutachtens, Schmerzensgeld, Haushaltsführung, Verdienstausfallschaden, Anwaltskosten und vieles mehr.

Wird der samte Fahrzeugschaden ersetzt?

Der Fahrzeugschaden umfasst sämtliche Schäden, die unmittelbar am Fahrzeug des Geschädigten - Pkw, Lkw, Krad oder Fahrrad - entstanden sind.
Es wird zwischen Wiederherstellung und Totalschaden unterschieden.
Ist es möglich den Schaden zu reparieren kommt eine Wiederherstellung in Betracht, anderenfalls liegt ein Totalschaden ("echter" oder "unechter" Totalschaden) vor.
Lässt sich der Schaden grundsätzlich reparieren und es liegt kein Totalschaden vor, wird zwischen der konkreten und fiktiven Schadensberechnung unterschieden.

Konkrete Berechnung des Schadens

Grundsätzlich hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der konkret nachgewiesenen und tatsächlich entstandenen Reparaturkosten. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt oder in einer Karosserie- oder Hinterhofwerkstatt repariert wurde. Bei der konkreten Abrechnung werden allerdings auch nur die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen ersetzt.

Fiktive Berechnung des Schadens

Der Geschädigte muss den Schaden aber nicht reparieren lassen. Der Geschädigte kann auch den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen. Es gibt viele Gründe, fiktiv abzurechnen:

1. Der Geschädigte will das Fahrzeug gar nicht reparieren lassen, sondern es im beschädigtem Zustand weiterbenutzen,

2. er möchte sich ein anderes oder neues Fahrzeug kaufen,

3. er möchte das Fahrzeug in Eigenreparatur wiederherstellen,

4. er kann es kostengünstiger in einer preisgünstigeren Werkstatt reparieren lassen,

5. er will es nur notdürftig, teilweise, zu einem späteren Zeitpunkt oder durch fachkundige Freunde reparieren lassen.

Totalschaden ("echter" und "unechter" Totalschaden)

Wenn die Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist, sei es aus technischen, sei es aus wirtschaftlichen Gründen, dann liegt ein Totalschaden vor. Beim Totalschaden wird zwischen "echten Totalschaden" und "unechten Totalschaden" unterschieden.

"Echter" Totalschaden

Ein "echter Totalschaden" liegt vor, wenn das Fahrzeug so erheblich beschädigt ist, dass es von keiner Reparaturwerkstatt mehr instandgesetzt werden kann, oder wenn das zumindest wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht.

"Unechter" Totalschaden (Abrechnung auf Neuwagenbasis)

Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur des Fahrzeugs für den Geschädigten nicht zumutbar ist. So kann beispielsweise der Geschädigte bei einer erheblichen Beschädigung eines neuwertigen Fahrzeugs einen Anspruch auf Beschaffung eines identischen Neufahrzeugs haben.

Gutachterkosten

Grundsätzlich gehören die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu dem vom Schädiger zu tragenden Kosten. Problematisch ist die Kostenerstattung allerdings dann, wenn der Einwand erhoben wird, das Gutachten sei falsch oder es würde sich um ein sog. Gefälligkeitsgutachten handeln. Die Gebühren, die die Werkstätten für einen Kostenvoranschlag erheben, werden in der Regel nicht erstattet. Dies hat seinen Grund darin, dass die Werkstätten keine kostenlosen "Ersatzgutachten" erstellen wollen und der Kunde dann keinen Folgeauftrag erteilt, sondern den Schaden selbst oder gar nicht repariert.

Schmerzensgeld

Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, so haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes sind zahlreiche Bemessungskriterien zu beachten. Beispielsweise Art und Umfang der Verletzung, dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit, entgangener Urlaub, mögliches Mitverschulden etc..
Die konkrete Bemessung des Schmerzensgeldes in Geld erfolgt nicht starr nach vorgegebenen Kriterien, sondern innerhalb eines Ermessensspielraums des Gerichts. Bei der Ermessensausübung hilfreich und als Orientierungsrahmen dienen die sog. Schmerzensgeldtabellen. Der Begriff "Tabelle" ist dabei eigentlich irreführend. Es handelt sich vielmehr um eine Rechtsprechungssammlung und dient als Anhaltspunkt für die Bezifferung der Höhe des Schmerzensgeldes.

Verdienstausfallschaden

Der Verdienstausfallschaden, auch Erwerbsschaden genannt, umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr einsetzen kann. Zu ersetzen ist daher sowohl der Verlust des Einkommens jeglicher Art als auch aller Vermögensnachteile, die im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitskraft entstanden sind. Hierzu gehören zunächst alle Einkünfte des Verletzten vor dem Unfall, die er für seinen Lebensunterhalt erzielt hat sowie seine Nebeneinahmen. Aber auch der sog. Karriereschaden wird ersetzt. Das ist der Schaden den der Geschädigte erlitten hat, weil er wegen des Unfalls seine berufliche Karriere nicht realisieren konnte.

Anwaltskosten

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie das Recht einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt werden grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen und war auch dann, wenn die gegnerische Versicherung sich schon bereit erklärt hat 100% zu regulieren. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt rechnet gleich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, so dass Sie auch nicht in Vorleitung treten müssen und kein finanzielles Risiko haben.

Wer bezahlt den Schaden?

Bei einem Verkehrsunfall ist der Fahrzeugführer, der Halter des Fahrzeugs und die Kfz-Haftpflichtversicherung ersatzpflichtig. Hier liegt auch die Besonderheit im Kfz-Recht. Es gibt nämlich einen Direktanspruch gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ansprüche direkt gegenüber der Versicherung geltend machen müssen. In der Regel treffen Sie auf der Seite der Versicherung auf gut geschulte Mitarbeiter mit denen die Kommunikation für den Laien häufig schwierig ist.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen?

Sie sollten bei der Regulierung eines Unfalls sich professionelle Hilfe holen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Insbesondere deshalb, weil sie kein Kostenrisiko haben und auch Zeit und Nerven sparen. Darüber hinaus zeigt die praktische Erfahrung, dass bei der Schadensregulierung ohne anwaltlichen Beistand häufig die Geltendmachung einzelner Schadenspositionen vergessen wird oder der Versicherer einzelne Positionen zu niedrig bewertet. Die Erfassung und Bezifferung der Schäden erfordert neben der Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung auch viel parktische Erfahrung, wenn es um die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Versicherung oder des Gerichts geht.
Sie sollten sich auch umgehend anwaltlichen Beistand suchen! Denn wenn bereits versehendlich Fehler gemacht worden sind, beispielsweise die unbewusste Abgabe eines Schuldeingeständnisses gegenüber der Versicherung, kann auch der beste Anwalt nicht mehr helfen! Kennen Sie die relevanten Nummern aus der Schmerzensgeldtabelle? Wir helfen weiter!

Autounfall - Erste-Hilfe-Regeln

Falls Sie heute einen Autounfall hatten, stellen die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei Erste-Hilfe-Regeln zur Verfügung:

Bewahren Sie Ruhe!
Nehmen Sie keinen Kontakt zur Behörde auf!
Senden Sie keine Schriftstücke oder Formulare an die Behörde!
Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!

Kostenloser Unfallbericht

Wenn Sie einen Autounfall hatten, können Sie sich hier kostenlos einen Unfallbericht herunterladen!

Tipp:
Laden Sie sich kostenfrei den Unfallbericht herunter und bewahren Sie ihn im Fahrzeug auf!

Laden Sie hier das Formular - Unfallbericht - herunter!

Sofortige Unfallhilfe

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Punkte beachten!
Dabei gilt als Verkehrsunfall nicht nur

ein Unfall mit dem Pkw im Straßenverkehr, sondern auch Fußgängerunfälle, Fahrradunfälle, Unfälle mit Kindern, Rollerunfall usw..

  • 1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Die Gutachterkosten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Wenn jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d. h. der Schaden nicht höher als 1000 Euro, reicht in der Regel als Schadensnachweis der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt aus.
  • 2. Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt dient der Beweissicherung über die entstandenen Schäden. Die Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist wichtig, damit Ihnen Ihre zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet darüber hinaus, dass die Unfallschäden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden können. Auch später, wenn es zum Streit über den Schadenshergang oder der Reparaturdurchführung kommen sollte, ist die Beweissicherung durch die Erstellung eines Sachverständigengutachten oder eines Kostenvoranschlags einer anerkannten Kfz-Fachwerkstatt von Bedeutung. Auch kann mit Hilfe des Gutachtens die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser nachgewiesen werden können.
  • 3. Möchten Sie Ihr Fahrzeug weiterverkaufen, ist der Verkehrsunfall in der Regel offenbarungspflichtig. Durch die Vorlage des Schadengutachtens an den potenziellen Käufer kann dem Einwand, Sie hätten den Käufer arglistig getäuscht, entgegengetreten werden.
  • 4. Die Höhe eines möglichen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten die Geschädigten häufig eine Wertminderung in erheblicher Höhe.
  • 4. Die Höhe eines möglichen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten die Geschädigten häufig eine Wertminderung in erheblicher Höhe.
  • 6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • 7. Benötigen Sie einen Mietwagen, bekommen Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Mietwagenkosten grundsätzlich erstattet. Steht Ihnen unfallbedingt Ihr Pkw nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
  • 8. Geben Sie die Abwicklung des Verkehrsunfalls nicht aus den Händen! Auch, wenn Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Schadensabwicklung angeboten wird! Häufig wird dadurch bares Geld verschenkt!
  • 9. Für die Durchsetzung und Regulierung des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs können Sie, als Geschädigter, einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen! Die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen!
  • 10. Zur Beweissicherung von Personenschäden und der Geltendmachung und Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs sollten Sie unbedingt zeitnah einen Arzt aufsuchen und sich die Unfallschäden dokumentieren lassen. Denn ist ein Personenschaden aufgrund des Verkehrsunfalls eingetreten, dient der Arztbericht als Grundlage für die Berechnung bzw. Höhe des Schmerzensgeldanspruchs.

Die Bußgeldkanzlei hilft bei ...

Rechtsberatung im Verkehrsrecht ...

Ein Anwalt der Bußgeldkanzlei hilft Ihnen weiter, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten haben!

Bußgeldbescheid Wir bieten Ihnen eine bundesweite Verteidgung im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitsverfahren an.

Bei Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort droht der Entzug der Fahrerlaubnis

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) Durch das ein- und ausparken des eigenen Fahrzeugs kann schon mal ein anderes Auto beschädigt werden.

Verkehrsrecht in Düsseldorf. Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei erteilen Rechtsberatung im Verkehrsstrafrecht und Verkehrszivilrecht, Rotlichtverstoß , zu hohe Geschwindigkeit oder zu schnelles Fahren.

Geschwindigkeit Rotlichtverstoß Wenn Sie zu schnell oder bei "rot" über die Ampel gefahren sind, sollten Sie nicht erst die Zustellung des Bußgeldbescheids abwarten.

Ein Anwalt der Bußgeldkanzlei in Düsseldorf berät Sie zu Fragen der Geldbuße, Punkte, Eintragung im Verkehrszentralregister, Verjährung ...

Geldbuße Bei Ordnungswidrigkeiten sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen.

Anwälte der Bußgeldkanzlei beantworten Fragen zum Führerschei, Fahrerlaubnis, Führerschein auf Probe.

Entzug der Fahrerlaubnis Die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis kann häufig verhindert werden.

Ein Anwalt der Bußgeldkanzlei in Düsseldorf berät Sie zu Fragen der Geldbuße, Punkte, Eintragung im Verkehrszentralregister, Verjährung ...

Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG eine Straftat und nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit

Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie gerne zu Fragen beim Fahrverbot, Entziehung bzw. Widererteilung der Fahrerlaubnis oder Sperre des Führerscheins.

Fahrverbot Wir helfen Ihnen ein Fahrverbot abzuwenden.

Ein Rechtsanwalt der Bußgeldkanzlei berät Sie gerne zu Fragen beim Führerschein bzw. Fahrerlaubnis auf Probe.

Führerschein auf Probe Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe sind, erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen.

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Ausländischer Führerschein EU-Führerschein / Ausländische Führerschein- Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei beraten zum Verkehrsrecht

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Alkohol am Steuer ... welche Strafe ist zu erwarten?

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