Ausländischer Führerschein

Die Bußgeldkanzlei
Anwälte für Verkehrsrecht
Ausländischer Führerschein?
Gerade nach der MPU-Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde oder nach einem nicht bestandenen "Idiotentest" stellt sich für viele die Frage, ob der Führerscheinerwerb im Ausland nicht einfacher ist.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsberatung von Anwälten im Verkehrsrecht sind Fragen im Zusammenhang zu einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis:
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Haben Sie Fragen zur ausländischen Fahrerlaubnis? Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei geben Ihnen Antworten!
Im Ausland gültige Fahrerlaubnis
Anerkannt wird in Deutschland nur eine Fahrerlaubnis, die auch in Ausland voll gültig ist. Darunter fallen nicht vorläufig ausgestellte Führerscheine oder sog. Lernführerscheine.
EU-Führerschein
Führerscheine aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind grundsätzlich auch in Deutschland gültig und müssen nicht umgeschrieben werden.
Ein EU-Führerschein ist damit grundsätzlich in Deutschland auch dann gültig, wenn der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat.
Wichtige Ausnahmen sind jedoch in § 28 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.
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Erwerb des Führerscheins nach Ablauf der Sperre
Demnach ist ein EU-Führerschein in Deutschland auch dann nicht gültig, wenn die angeordnete Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.
Der Betroffene kann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
MPU umgehen
Ist dem Betroffenen der Führerschein entzogen worden und hat die Straßenverkehrsbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Beibringung einer positiven MPU abhängig gemacht, wird der Betroffene die Anordnung nicht mehr durch den Erwerb eines EU-Füherscheins umgehen können.
Erwerb während laufender Sperre oder Beschlagnahme
Wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt oder lauft die Sperrfrist in Deutschland noch, berechtigt eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland.
Eine solche Fahrerlaubnis berechtigt auch nach Ablauf der Sperre nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Der Betroffene kann sich in diesen Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
Erwerb nach Entzug durch die Verwaltungsbörde
Auch nach einem vorausgegangenen Entzug durch die Verwaltungsbehörde berechtigte ein gültiger erworbener EU-Führerschein nicht zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. |
Der Betroffene kann sich also wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen, wenn er in Deutschland ein Kraftfahrzeug führt. |
Sog. Führerscheintourismus

EU-Führerschein
... ein hohes Risiko der Strafbarkeit
Deutschland hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung die sog. dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.
Durch die Umsetzung soll der sog. Führerscheintourismus beendet werden.
Dies hat zur Folge, dass sich nun auch derjenige strafbar machen kann, der mit einem EU-Führerschein in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, wenn ihm seine deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war. Die deutschen Behörden werden den im europäischen Ausland erworbenen Führerschein nicht anerkennen.
Dies gilt auch dann, wenn die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland inzwischen abgelaufen ist.
Nach früherer Rechtlage haben die deutschen Behörden EU-Führerscheine teilweise anerkannt, auch wenn dem Bewerber zuvor eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war. In Ausnahmefällen dürfen die Behörden jedoch auch schon früher die Anerkennung eines EU-Führerscheins verweigern:
- wenn die europäische Fahrerlaubnis während einer in Deutschland laufenden Sperrzeit erworben wurde,
- wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung kein ordentlicher Wohnsitz im Ausstellerstaat bestand,
- wenn die deutschen Behörden gegen den Führerscheininhaber Führerscheinmaßnahmen, wie beispielsweise ein Fahrverbot oder eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, angeordnet haben.
Merkblätter zum Führerschein im Ausland
Sie können sich zum Führerschein im Ausland, außerhalb der EU, und zum EU-Führerschein hier weiter informieren: