Nach dem Verkehrsunfall
Nach dem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall beraten Sie die Verkehrsanwälte der Bußgeldkanzlei u. a. zu den folgenden Rechtsfragen:
Schadensersatz
Schmerzensgeld (Schmerzensgeldtabelle)
Reparaturkosten
Mietwagenkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall
Verdienstausfall
Kfz-Gutachter nach dem Verkehrsunfall
Kfz-Schaden
Sachschaden
Personenschaden
Abschleppkosten
Mietwagenkosten
Anwaltskosten
Gerichtskosten nach dem Unfall
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Körperverletzung nach Verkehrsunfall
tödlicher Verkehrsunfall
Unsere Verkehrsanwälte beantworten Ihre Rechtsfragen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir bieten Ihnen auch an, Ihre Fragen im Verkehrsrecht online zu beantworten.
Verkehrszivilrecht
Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei sind auf Verkehrszivilrecht spezialisiert.
Als Verkehrsanwälte übernehmen wir für Sie die gesamte Unfall- und Schadenregulierung.
Wir schreiben an die Behörden, übernehmen die Abrechnung mit der Versicherung (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung), holen Gutachten ein und machen Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie geltend.
Kein Geld verschenken!
Ohne einen Anwalt im Verkehrsrecht wird häufig "viel Geld verschenkt". Meistens werden Leihwagen oder Nutzungsentschädigungen zu niedrig bemessen.
Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen auch eine Haushaltshilfe zustehen kann?
Ein Anwalt der Bußgeldkanzlei hilft Ihnen bei der Schadenregulierung!
Autounfall / Erste-Hilfe-Regeln
Falls Sie heute einen Autounfall hatten, stellen die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei Erste-Hilfe-Regeln zur Verfügung:
Bewahren Sie Ruhe!
Nehmen Sie selbst keinen Kontakt zur Behörde auf!
Senden Sie keine Schriftstücke oder Formulare an die Behörde!
Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!
Kostenloser Unfallbericht
Wenn Sie einen Autounfall hatten, können Sie sich hier kostenlos einen Unfallbericht herunterladen!
Tipp:
Laden Sie sich kostenfrei den Unfallbericht herunter und bewahren Sie ihn im Fahrzeug auf!
Sofortige Unfallhilfe
Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Punkte beachten!
Dabei gilt als Verkehrsunfall nicht nur
Unfall im Straßenverkehr
ein Unfall mit dem Pkw im Straßenverkehr, sondern auch Fußgängerunfälle, Fahrradunfälle, Unfälle mit Kindern, Rollerunfall usw..
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Die Gutachterkosten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Wenn jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d. h. der Schaden nicht höher als 1000 Euro, reicht in der Regel als Schadensnachweis der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt aus.
2. Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt dient der Beweissicherung über die entstandenen Schäden. Die Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist wichtig, damit Ihnen Ihre zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet darüber hinaus, dass die Unfallschäden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden können. Auch später, wenn es zum Streit über den Schadenshergang oder der Reparaturdurchführung kommen sollte, ist die Beweissicherung durch die Erstellung eines Sachverständigengutachten oder eines Kostenvoranschlags einer anerkannten Kfz-Fachwerkstatt von Bedeutung. Auch kann mit Hilfe des Gutachtens die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser nachgewiesen werden können.
3. Möchten Sie Ihr Fahrzeug weiterverkaufen, ist der Verkehrsunfall in der Regel offenbarungspflichtig. Durch die Vorlage des Schadengutachtens an den potenziellen Käufer kann dem Einwand, Sie hätten den Käufer arglistig getäuscht, entgegengetreten werden.
4. Die Höhe eines möglichen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten die Geschädigten häufig eine Wertminderung in erheblicher Höhe.
4. Die Höhe eines möglichen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten die Geschädigten häufig eine Wertminderung in erheblicher Höhe.
6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
7. Benötigen Sie einen Mietwagen, bekommen Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Mietwagenkosten grundsätzlich erstattet. Steht Ihnen unfallbedingt Ihr Pkw nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
8. Geben Sie die Abwicklung des Verkehrsunfalls nicht aus den Händen! Auch, wenn Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Schadensabwicklung angeboten wird! Häufig wird dadurch bares Geld verschenkt!
9. Für die Durchsetzung und Regulierung des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs können Sie, als Geschädigter, einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen! Die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen!
10. Zur Beweissicherung von Personenschäden und der Geltendmachung und Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs sollten Sie unbedingt zeitnah einen Arzt aufsuchen und sich die Unfallschäden dokumentieren lassen. Denn ist ein Personenschaden aufgrund des Verkehrsunfalls eingetreten, dient der Arztbericht als Grundlage für die Berechnung bzw. Höhe des Schmerzensgeldanspruchs.