Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Entscheidend dabei sind die Promillegrenzen.

Gegenstand der Rechtsberatung von Verkehrsanwälten zum Fahren unter Alkoholeinfluss sind Fragen wie:

  • droht der Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol am Steuer

  • welche Promillegrenzen gibt es

  • wie hoch wird das Bußgeld oder die Geldstrafe sein

  • kann ich auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden

  • wird ein Fahrverbot verhängt

  • wie viele Punkte gibt es in Flensburg

  • ordnet die Verwaltungsbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU, Idiotentest) an


Lassen Sie sich von einem Fachanwalt frühzeitig beraten und sichern Sie sich dadurch einen entscheidenden Verfahrensvorteil!
Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei helfen Ihnen gerne! Tel.: +49(0)211 / 17 12 99 09

Führerschein weg

Spiegel-TV hat am 9. April 2014 eine interessante Reportage zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gesendet.

Führerschein weg

Interssierte, die den Führerschein wieder bekommen möchten, können sich hier informieren.

Promillegrenzen

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt frühzeitig beraten und sichern Sie sich dadurch einen entscheidenden Verfahrensvorteil! Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei helfen Ihnen gerne!

Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich sich nicht mehr an das Steuer setzen.

Denn Fahren unter Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern die Rechtsfolgen sind auch erheblich.

Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei beraten Sie gerne, wenn Sie fragen zum Fahren unter Alkoholeinfluss haben.

Wie haben für Sie einen kurzen Überblick über die Promittgrenzen und Bußgelder zusammengestellt.

0,1 bis 0,3 Promille

Jugendliche und Fahranfänger mit einer Fahrerlaubnis auf Probe haben mit einer Geldbuße von 125,00 Euro bis 1.000 Euro zu rechnen.

Außerdem verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

0,5 bis 1,1 Promille

Wer Alkohol trinkt und sich dann hinters Steuer setzt begeht einer Ordnungswidrigkeit. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sog. Ausfallerscheinungen vorliegen.

Gegen den Betroffenen kann eine Geldbuße von bis zu 1.500,- Euro und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden.

Verursacht der Betroffenen einen Unfall, wird es teuer!

1,1 bis 1,6 Promille

Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar, wenn man sich hinters Steuer setzt.

Es erfolgt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.

Darüber hinaus werden bis zu 7 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.

Ab 1,6 Promille

Ab 1,6 Promille geht der Gesetzgeber regelmäßig von einem Alkohol missbrauch aus. Es Es kommt regelmäßig zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Durch Gerichtsurteil wird auch eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen.

Die Führerscheinbehörde ordnet über 1,6 Promille auch eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU, Idiotentest) an.

Um eine MPU nach der Entziehung der Fahrerlaubnis zu umgehen, stellt sich die Frage nach dem Erwerb einer ausländischen Führerscheins.

Die Bußgeldkanzlei in Düsseldorf

Verkehrsanwälte der Bußgeldkanzlei helfen Ihnen

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