Bußgeldbescheid

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Düsseldorf

Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten?

Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei sind seit 1998 auf das Verkehrsrecht spezialisiert und sagen Ihnen, wie Sie sich verhalten sollen!

Sie sollten die Behörde nicht anrufen oder sich schriftlich äußern, um alles zu erklären.

Sie können mit gut gemeinten Erklärungen gegenüber der Behörde negative Fakten schaffen.

Für den Laien ist es leider nicht immer leicht zu erkennen, welche juristischen Rückschlüsse die Behörde aus Erklärungen ziehen kann.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an! Tel.: +49(0)21117129909

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen garantiert weiter!

Schwerpunkt unserer Rechtsberatung im Verkehrsrecht ist insbesondere:

  • wann droht ein Bußgeldbescheid oder Bußgeld

  • wie hoch ist das Bußgeld

  • wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor

  • Anhörung im Bußgeldverfahren

  • Einspruch / Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid

  • Verjährung von Bußgeldbescheiden

  • wie wird eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog bestraft

Ordnungswidrigkeit

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen und ist Ihnen ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt worden?

Hier geben die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei eine Übersicht, was Sie bei der Zustellung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids beachten sollten!

Verkehrsanwälte Düsseldorf

Sie sollten den Anhörungsbogen grundsätzlich nicht ausfüllen und zurück senden!

Reden Sie mit uns! Tel: +49(0)21117129909

Denn meistens ist der Vorwurf gar nicht so eindeutig, wie die Behörde ihn darstellt.

Erste-Hilfe-Regeln

  • Bewahren Sie Ruhe!

  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Behörde auf!

  • Senden Sie keine Schriftstücke oder Formulare selbst an die Behörde!

bei Erlass eines Bußgeldbescheids

  • Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab!

  • Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten! Tel.: +49(0)21117129909

Fehler bei der Messung

Häufig existieren bereits Fehler im Messverfahren:

- War der Messbeamte hinreichend auf das Messgerät geschult?
- Hat er sich nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers gerichtet?
- War die Messstrecke lang genug?
- War das Messgerät richtig aufgestellt?
- Ist das Foto überhaupt verwertbar?

Bußgeldverfahren

Hier bieten die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei Ihnen eine Überblick über das gesamte Bußgeldverfahren an.

Ein Bußgeldverfahren unterteilt sich in folgende Abschnitte:

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Anhörung

Dann erfolgt im Bußgeldverfahren die Anhörung des Betroffenen; in der Regel schriftlich.
Ihnen wird ein sog. Anhörungsbogen übersandt.

Bußgeldbescheid

Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt worden ist, können Sie innerhalb von vierzehn Tagen gegen diesen Einspruch einlegen.
Verpassen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Amtsgericht

Über die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren zum Amtsgericht als Ordnungswidrigkeit weitergeleitet.

Ermittlungsverfahren


Wenn die Polizei oder Bußgeldbehörde den Verdacht haben, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte, wird gegen den Betroffenen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Einspruch

Die Einlegung eines Einspruchs erfordert in der Regel schriftlich. Der Einspruch muss nicht begründet werden!
Der zunächst eingelegte Einspruch kann später auch wieder zurück genommen werden.

Staatsanwaltschaft

Wenn die Ordnungsbehörde den Bußgeldbescheid weiter aufrecht erhalten möchte, gibt sie das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft ab.

Hauptverhandlung

Das Amtsgericht bestimmt dann einen Hauptverhandlungstermin.
Sie bekommen also eine "Ladung zur Hauptverhandlung" vom Gericht per Post zugestellt.

Die Hauptverhandlung findet in der Regel öffentlich statt.

Das Gericht hat auch die Möglichkeit, dass Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG durch Beschluss einzustellen,; dann findet keine Hauptverhandlung mehr statt!

Urteil

Unmittelbar nach der Hauptverhandlung verkündet das Gericht das Urteil.

Durch Gerichtsurteil kann ein Freispruch oder aber eine Verurteilung erfolgen.

Rechtsmittel

In bestimmten Fällen, beispielsweise bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße von mehr als 250,00 Euro oder der Verhängung eines Fahrverbots, kann gegen das Urteil Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

In anderen Fällen muss zunächst ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden.

Beschlußverfahren

Das Oberlandesgericht entscheidet in der Regel im sog. Beschlussverfahren, so dass es meistens zu keiner mündlichen Verhandlung mehr kommt.

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