Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme

Kostenübernahme

... durch die Rechtsschutzversicherung

... werden die Kosten für das gesamte Verfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Ja! Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die vollständigen Verfahrenskosten, wenn eine Deckungszusage vorliegt.

Als Service unsere Kanzlei kommunizieren wir für unsere Mandanten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Sie selbst müssen nicht mehr tätig werden!

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