Fahrverbot

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, sollten Sie die Geldbuße nicht einfach bezahlen und die Sache für erledigt erklären.

Denn auch bei "harmlosen" Ordnungswidrigkeiten kann beim nächsten leichten Verkehrsverstoß schon ein Fahrverbot verhängt werden.

Denken Sie daran: Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis kann zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes führen und Sie in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen!

Geldbuße und Ordnungswidrigkeit

Lassen Sie sich von einem Verkehrsrechtsanwalt beraten!

Tel.: +49 (0) 211 17129909

Nur ein im Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt erkennt die Fehlerquellen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsmessung, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässiger und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, Fehler im Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen.

Droht Ihnen ein Fahrverbot?

Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren

Hilfe beim Fahrverbot

Wir bieten Ihnen eine bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen).

Häufig drohen Fahrverbote, Verlust des Führerscheins, Punkte im Verkehrszentralregister oder die Verhängung einer hohen Geldbuße.

Ein Verkehrsrechtsanwalt kann Ihnen helfen!

Die Rechtanwälte der Bußgeldkanzlei verteidigen Sie insbesondere bei:

Unfallflucht, Fahrverbot, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsmessung, Rotlichtverstoß, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Fahren unter Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Die Bußgeldkanzlei

Die Bußgeldkanzlei

Fachkanzlei für Verkehrsrecht

Einen im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt steht Ihnen in der Bußgeldkanzlei als juristischer Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Durch den Einsatz moderner Technik und Zugriff auf aktuelle Datenbanken erreichen wir eine hohe Qualität unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Ist der Unfall unverschuldet, übertragen uns Mandanten gerne auch mit der gesamten Unfallregulierung.
Dann ist nämlich die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die gesamten Kosten für den Rechtsanwalt zu übernehmen!

Verschenken Sie kein Geld bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Reden Sie mit einen Anwalt der Bußgeldkanzlei über Ihrer Fall und lassen sich unverbindlich und kostenfrei beraten!

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