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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ein Schwerpunkt in unserer Rechtsberatung ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und keine Ordnungswidrigkeit.
Zu unterscheiden ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis von dem Fahren ohne Führerschein.

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis besitzt der Betroffene die zum Führen eines Kraftfahrzeuges notwendige Erlaubnis überhaupt nicht.

Beim Fahren ohne Führerschein ist der Betroffene im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, führt dieses Ausweispapier jedoch nicht bei sich.

Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit.

Abbildung: Fahren ohne Fahrerlaubnis - ... Geld-oder Freiheitsstrafe droht.

Fahren ohne Führerschein

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, muss nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) seinen Führerschein bei sich führen.

Tut er das nicht und gerät er in eine Verkehrskontrolle, wird das Fahren ohne Führerschein als Ordnungswidrigkeit behandelt und dem Betroffenen wird ein Bußgeld auferlegt.

Beim Fahren ohne Führerschein ist der Betroffene im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, führt dieses Ausweispapier jedoch nicht bei sich.

Abbildung: Fahren ohne Führerschein - ... welche Strafe droht?

Welche Strafen drohen?

Welche Strafen beim Fahren ohne Führerschein oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen, haben wir als Verkehrsanwälte kurz für Sie zusammengefasst:

Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis droht, ist immer vom Einzelfall abhängig.

Der Gesetzgeber hat das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nach § 21 StVG unter Strafe gestellt.
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

In einigen Fällen, beispielsweise bei Fahrlässigkeit oder beschlagnahmter Fahrerlaubnis, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.

Wenn der Halter des Fahrzeugs das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt, macht er sich ebenfalls strafbar.

Das Fahren ohne Führerschein (wer einen gültigen Führerschein besitzt, diesen jedoch nicht dabei hat), begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld bestraft.

Isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis

Führt der Betroffene ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis, kann das Gericht als weitere Folge, neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, eine sog. isolierte Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB verhängen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt nicht in Betracht, weil der Betroffene ja über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Strafe für das Fahren ohne Führerschein

Verkehrsrecht Düsseldorf

Abbildung: Verkehrsrecht - Fachkanzlei für Straßenverkehrsrecht

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