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Schadenersatz nach Autounfall

Schadensersatz nach dem Autounfall

Im Jahr 2014 zählte das Statistische Bundesamt über zwei Millionen Autounfälle mit Sach- und Personenschaden.

Möchte der Geschädigte den Autounfall dann regulieren, gibt es häufig Streit mit der Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers.

Was dem Geschädigten beim Autounfall zusteht ist meistens höher als das, was die Haftpflichtversicherung den Unfallverursachers zu zahlen bereit ist.

Wichtig:
Sind Sie unschuldige in den Autounfall verwickelt worden, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers Ihre Anwaltskosten.
Wir kümmern uns darum!

Abbildung: Autounfall - ... der Anwalt hilft!

Vorteile der Fachkanzlei für Verkehrsrecht


Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Verkehrsrecht übernehmen für Sie die komplette Schadensabwicklung rund um den Autounfall.

Wir nutzen sämtliche elektronischen Medien, sodass Sie nicht persönlich zu uns kommen müssen.

Natürlich können Sie sich auf Wunsch auch gerne


in unserer Kanzlei in der Düsseldorfer Innenstand einen Termin geben lassen.

Ein Rechtsanwalt unserer Fachkanzlei für Verkehrsrecht berät Sie dann gerne persönlich.

Nutzen Sie nach dem Autounfall auch unsere kostenfreie und unverbindliche Online-Rechtsberatung.

Abbildung: Schadenersatz nach dem Autounfall - Ein Verkehrsanwalt der Bußgeldkanzlei hilft Ihnen bei der Duchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche

Sachschaden

Als Schadensersatz kann der Unfallgeschädigte vom Unfallverursacher den Sachschaden erstattet verlangen.

Zum Sachschaden gehören:

Anwaltskosten
Gerichtskosten
Reparaturkosten
Mehrwertsteuer
Wertminderung
Mietwagenkosten
Abschleppkosten
Nutzungsausfall
Verdienstausfall

Personenschaden

Als Schadenersatz kann der Unfallgeschädigte von dem Unfallgegner den Personenschaden ersetzt verlangen.

Zum Personenschaden gehören:

Schmerzensgeld
Arztkosten
Heilbehandlungskosten
Haushaltsführungsschaden
Erwerbsschaden
Verdienstausfallschaden
Hinterbliebenenrente
Sterbekosten

Mehr Informationen zum ersattungsfähigen Sachschaden erhalten Sie hier!

Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei haben für Sie einen Überblick über die erstattungsfähigen Sachschäden im Rahmen von Schadensersatzansprüchen zusammen gestellt.

Anwaltskosten

Bei Alleinschuld übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten des Geschädigten.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Verhältnis der Verpflichtung zum Schadensersatz übernommen.

Reparaturkosten nach einem Unfall

Wenn Sie unverschuldet bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben, können Sie im Rahmen des Schadensersatzes die Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt verlangen.

Sie können einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt erstatten lassen oder ggf. einen Kfz-Gutachter als Sachverständiger mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.

Ihr Fahrzeug müssen Sie aber nicht zwingend reparieren lassen! Sie bekommen die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auch ohne Reparatur Ihres Fahrzeugs erstattet (sog. "Abrechnung auf Gutachterbasis").

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer bekommen Sie allerdings von dem Unfallgegner bzw. seiner Versicherung nur dann erstattet, wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert worden ist und Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Wertminderung

Nach einem Verkehrsunfall gilt Ihr Fahrzeug, auch wenn es in eine Werkstatt fachmännisch repariert worden ist, als sog. Unfallwagen und ist bei einem Verkauf dadurch weniger wert. Diese Wertminderung können Sie als Schadensposition ebenfalls vom Unfallgegner ersetzt verlangen.

Mietwagenkosten

Können Sie nach einem Verkehrsunfall Ihr eigenes Fahrzeug nicht mehr nutzen steht Ihnen grundsätzlich ein Mietwagen zu. Lassen Sie sich von einem Verkehrsanwalt beraten, in welcher Höhe die Mietwagenkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung tatsächlich übernommen werden.

Nutzungsausfall

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs können Sie den Nutzungsausfall als Schadensersatz geltend machen.

Abschleppkosten

Ist Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr verkehrstauglich und Sie können nicht mehr am Straßenverkehrs teilnehmen, sind die Abschleppkosten als Schadensposition ebenfalls erstattungsfähig.

Verdienstausfall

Grundsätzlich bekommt das Unfallopfer von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Schädigers den entstandenen Verdienstausfall ersetzt.

Mehr Informationen zum ersattungsfähigen Personenschaden erhalten Sie hier!

Als Fachkanzlei für Verkehrsrecht in Düsseldorf bieten wir Ihnen hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Personenschäden bei Schadensersatzansprüchen an.

Schmerzensgeld

Wenn der Geschädigte aufgrund eines Verkehrsunfalls einen physischen oder psychischen Schaden erlitten hat, hat er einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgelds ist immer individuell zu bestimmen und hängt mit der Art und Schwere der Verletzungen zusammen.

Schmerzensgeldtabelle

Als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes dient die sog. Schmerzensgeldtabelle.

In der Schmerzemsgeldtabelle sind Urteile und Gerichtsentscheidungen zu unterschiedlichen Verletzungen zusammengestellt.

Arztkosten

Arztkosten sind selbstverständlich erstattungsfähig.

Heilbehandlungskosten

Die Heilbehandlungskosten werden nach einem Verkehrsunfall ebenfalls ersetzt.

Regelmäßig geht der Erstattungsanspruch per Gesetz auf die eigene Krankenversicherung über.

Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall sollte der Geschädigte, wenn er eine Körperverletzung erlitten hat, unbedingt einen Arzt aufsuchen und sich die Unfallschäden attestieren lassen. Das ärztliche Attest dient als Beweis für die erlittenen Schäden und ist für die Geldendmachung und Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs notwendig.

Haushaltsführungsschaden

Wird eine Hausfrau oder Hausmann bei einem Verkehrsunfall verletzt und kann infolgedessen seine Aufgaben im Haushalt nicht erfüllen, so steht ihm der Ersatz des Haushalsführungsschadens zu.

Es kann eine Ersatzkraft für die Führung des Haushalts angestellt werden. Wird keine Ersatzkraft eingestellt und übernimmt ein Dritter die Führung des Haushalts, kann trotzdem der Haushaltsführungsschaden ersetzt werden.

Erwerbsschaden

Wird ein Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall verletzt und wird krankgeschrieben, hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der finanzielle Schaden liegt also beim Arbeitsgeber. Dem Arbeitgeber steht deshalb auch ein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallgegner zu.

Verdienstausfallschaden

Der Verdienstausfallschaden wird ebenfalls ersetzt.

Tödlicher Verkehrsunfall

War bei einem tödlichen Verkehrsunfall das Opfer unterhaltspflichtig, so steht den Unterhaltsberechtigten ein entsprechender Anspruch gegen den Unfallgegner bzw. der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu.

Hinterbliebenenrente

Wird der Haupternährer der Familie bei einem Verkehrsunfall getötet, steht den Hinterbliebenen grundsätzlich eine Rente zu.

Sterbekosten

Unter die Schadensposition Sterbekosten fallen die Kosten für eine angemessene Bestattung.

Haftpflichtversicherung

Anspruchsgegner ist nicht nur der Unfallverursacher, sondern auch dessen Haftpflichtversicherung.

Abfindungserklärung

Wird Ihnen von der gegnerischen Versicherung eine Abfindungserklärung vorgelegt, die Sie unterzeichnen sollen, dann lassen Sie sich vor der Unterzeichnung unbedingt von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht über die Folgen der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung aufklären!

Unfallversicherung

Wenn Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls eine Unfallversicherung abgeschlossen haben ist zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer eigenen Unfallversicherung zustehen.