Unfallflucht Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Unfallflucht
Durch das Einparken oder Ausparken des eigenen Wagens kann es auch mal zu Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen kommen.
Wer sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt oder seiner Wartepflicht nicht nachkommt, riskiert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht nach § 142 StGB.
Je nach Schadenshöhe steht dann auch der Verlust des Führerscheins oder die vorläufige Sicherstellung der Fahrerlaubnis auf dem Spiel.
Sie sollten sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen,
Anwalt füt Verkehrsrecht Düsseldorf
bevor Sie sich gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft äußern!
Der Verkehrsanwalt wird sich durch die Auswertung der Ermittlungsakte einen Überblick verschaffen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie festlegen.
Von Bedeutung wird dabei häufig die Bemerkbarkeit des Unfalls und die Höhe des Fremdschadens sein.
Reden Sie mit uns!
Tel.: +49(0)21117129909
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Der Verkehrsanwalt hilft bei ...
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