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Kosten - Rechtsanwalt Düsseldorf

Rechtsschutzversicherung


Sie müssen keinen Anwalt der Versicherung beauftragen!
Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt den Anwalt Ihrer Wahl!


Wir arbeiten mit allen deutschen Versicherungen zusammen.

Die anfallenden Kosten rechnen wir direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab!

Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und

Abbildung: Rechtsanwalt Verkehrsrecht Düsseldorf -

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Anwaltsgebühren

Wir rechnen in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die entstehenden Kosten sind stark davon abhängig, wie aufwendig sich das Verfahren gestaltet.

Wir informieren Sie gerne, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen können.
Unser erstes Gespräch mit Ihnen ist kostenfrei und dient dazu, Ihnen eine Einschätung der Rechtslage zu vermitteln.

Nach dem Erstgespräch mit uns entscheiden Sie, ob Sie von uns vertreten werden möchten.