Geldbuße und Punkte

Das Punktesystem Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Der Eintrag der Punkte erfolgt seit 2014 im Fahreignungsregister (FAER) und nicht mehr im Verkehrszentralregister (VZR).

Ziel des Gesetzgebers war es, ein "gerechteres" Punktesystem zu erschaffen.

Was passiert mit den "alten" Punkten

Die "alten" Punkte aus dem Verkehrszentralregister fallen nach der Einführung des Fahreignungsregisters nicht weg, sondern werden in dieses überführt.

In Einzelfällen konnte das alte "Punktesystem" zu unausgewogenen Ergebnissen führen, weil beispielsweise Berufs- und Vielfahrer häufig benachteiligt werden.

Umrechnung der "alten" Punkte in das Fahreignungsregister

1-3 Punkte werden mit 1 Punkt in das Fahreignungsregister überführt; eine zusätzliche Maßnahme erfolgt nicht.

4-5 Punkte werden mit 2 Punkt in das Fahreignungsregister überführt; eine zusätzliche Maßnahme erfolgt nicht.

6-7 Punkte werden mit 3 Punkt in das Fahreignungsregister überführt; eine zusätzliche Maßnahme erfolgt nicht.


Wir beantworten Ihre Fragen zum Punktesystem gerne! Tel.: +49 (0) 211 1712 99 09

Verurteilung im Ausland

In das Verkehrszentralregister werden auch unanfechtbare Entscheidungen ausländischer Gerichte und Behörden eingetragen, wenn wenn dem Inhaber eines deutschen Führerscheins das Recht aberkannt worden ist, im Ausland ein Fahrzeug zu führen (d. h. sowohl der Entzug der Fahrerlaubnis als auch die Verhängung eines Fahrverbots werden eingetragen). Die Eintragungen werden jedoch weder bepunktet noch haben sie tilgungshemmende Wirkung.

Sonstige Zuwiderhandlungen im Ausland werden nicht in das deutsche Verkehrszentralregister eingetragen.

Existiert im Ausland ein Register mit eingetragenen Punkten, entstehen für den Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis daraus keine Rechtsfolgen im Inland.

Punkte und Geldbuße

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