Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen
Bußgeldbescheid
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten?
Die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei sind seit 1998 auf das Verkehrsrecht spezialisiert und sagen Ihnen, wie Sie sich verhalten sollen!
Sie sollten die Behörde nicht anrufen oder sich schriftlich äußern, um alles zu erklären.
Sie können mit gut gemeinten Erklärungen gegenüber der Behörde negative Fakten schaffen.
Für den Laien ist es leider nicht immer leicht zu erkennen, welche juristischen Rückschlüsse die Behörde aus Erklärungen ziehen kann.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an! Tel.: +49(0)21117129909
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen garantiert weiter!
Schwerpunkt unserer Rechtsberatung im Verkehrsrecht ist insbesondere:
wann droht ein Bußgeldbescheid oder Bußgeld
wie hoch ist das Bußgeld
wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor
Anhörung im Bußgeldverfahren
Einspruch / Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid
Verjährung von Bußgeldbescheiden
wie wird eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog bestraft
Ordnungswidrigkeit
Verkehrsanwälte Düsseldorf
Sie sollten den Anhörungsbogen grundsätzlich nicht ausfüllen und zurück senden!
Reden Sie mit uns! Tel: +49(0)21117129909
Denn meistens ist der Vorwurf gar nicht so eindeutig, wie die Behörde ihn darstellt.
Erste-Hilfe-Regeln
Bewahren Sie Ruhe!
Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Behörde auf!
Senden Sie keine Schriftstücke oder Formulare selbst an die Behörde!
bei Erlass eines Bußgeldbescheids
Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten! Tel.: +49(0)21117129909
Fehler bei der Messung
Häufig existieren bereits Fehler im Messverfahren:
- War der Messbeamte hinreichend auf das Messgerät geschult?
- Hat er sich nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers gerichtet?
- War die Messstrecke lang genug?
- War das Messgerät richtig aufgestellt?
- Ist das Foto überhaupt verwertbar?
Kostenlose Prüfung Ihres Bußgeldbescheids
Bußgeldverfahren
Hier bieten die Rechtsanwälte der Bußgeldkanzlei Ihnen eine Überblick über das gesamte Bußgeldverfahren an.
Ein Bußgeldverfahren unterteilt sich in folgende Abschnitte:
Anhörung
Dann erfolgt im Bußgeldverfahren die Anhörung des Betroffenen; in der Regel schriftlich.
Ihnen wird ein sog. Anhörungsbogen übersandt.
Bußgeldbescheid
Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt worden ist, können Sie innerhalb von vierzehn Tagen gegen diesen Einspruch einlegen.
Verpassen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Amtsgericht
Über die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren zum Amtsgericht als Ordnungswidrigkeit weitergeleitet.
Ermittlungsverfahren
Wenn die Polizei oder Bußgeldbehörde den Verdacht haben, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte, wird gegen den Betroffenen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Einspruch
Die Einlegung eines Einspruchs erfordert in der Regel schriftlich. Der Einspruch muss nicht begründet werden!
Der zunächst eingelegte Einspruch kann später auch wieder zurück genommen werden.
Staatsanwaltschaft
Wenn die Ordnungsbehörde den Bußgeldbescheid weiter aufrecht erhalten möchte, gibt sie das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft ab.
Hauptverhandlung
Das Amtsgericht bestimmt dann einen Hauptverhandlungstermin.
Sie bekommen also eine "Ladung zur Hauptverhandlung" vom Gericht per Post zugestellt.
Die Hauptverhandlung findet in der Regel öffentlich statt.
Das Gericht hat auch die Möglichkeit, dass Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG durch Beschluss einzustellen,; dann findet keine Hauptverhandlung mehr statt!
Urteil
Unmittelbar nach der Hauptverhandlung verkündet das Gericht das Urteil.
Durch Gerichtsurteil kann ein Freispruch oder aber eine Verurteilung erfolgen.
Rechtsmittel
In bestimmten Fällen, beispielsweise bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße von mehr als 250,00 Euro oder der Verhängung eines Fahrverbots, kann gegen das Urteil Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden.
In anderen Fällen muss zunächst ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden.
Beschlußverfahren
Das Oberlandesgericht entscheidet in der Regel im sog. Beschlussverfahren, so dass es meistens zu keiner mündlichen Verhandlung mehr kommt.