Geschwindigkeitsüberschreitung Rotlichtverstoß

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Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß


Wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß begangen haben, kann es auch zu der Verhängung eines Fahrverbots kommen.
Ein Fahrverbot hängt bei der Geschwindigkeitsüberschreitung davon ab, wie hoch die Geschwindigkeit


innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft war.
Bei einem Rotlichverstoß wird ein Fahrverbot angeordnet, wenn die Ampel bereits längere Zeit "rot" war.

Lassen Sie es nicht so weit kommen! Sprechen Sie rechtzeitig mit uns!


Erste Hilfe Regeln im Verkehrsrecht

Bewahren Sie Ruhe!
Nehmen Sie keinen Kontakt zur Behörde auf!
Senden Sie keine Schriftstücke oder Formulare an die Behörde!
Geben Sie keine eigene Stellungnahme ab!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

Zu unterscheiden ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Sind Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 30 km/h und außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 40 km/h gefahren, wird in der Regel ein Fahrverbot verhängt.

Messverfahren

Häufig sind bei einer Verteidigung wegen überhöhter Geschwindigkeit bereits vielversprechende Ansatzpunkte im Messverfahren selbst zu finden. So ist beispielsweise zu prüfen, ob der vorgeschriebene Toleranzabzug eingehalten worden ist, ob die Messstrecke lang genug war, ob die Messung ggf. mit einem nichtgeeichtem Tacho erfolgt, ob der Abstand nicht zu groß war etc..
Bei der Messung durch ein Radargerät oder einer Laserpistole gibt es zahlreiche Fehlerquellen. Vielleicht ist die Messung ja schon gar nicht verwertbar? Es ist beispielsweise zu prüfen, ob die Herstellervorgaben eingehalten worden sind, die Protokollierung richtig erfolgt ist und der Messbeamte auf das Gerät hinreichend geschult war.
Weiterhin muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auch vorwerfbar sein. Dass ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn Verkehrszeichen nicht wahrgenommen werden konnten, beispielsweise weil sie zu verschmutzt oder aber durch Zweige zu sehr verdeckt waren.
Darüber hinaus darf die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Verkehrsteilnehmer auch nicht überraschend sein. Er muss ausreichend Zeit haben, seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Das gilt besonders auf Autobahnen. Hier muss die Geschwindigkeit grundsätzlich stufenweise herabgesetzt werden (sog. Geschwindigkeitstrichter).


Rotlichtverstoß

"einfacher" und "qualifizierter" Rotlichtverstoß

Zu unterscheiden ist zwischen dem sog. einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot war oder es zur Gefährdung anderer gekommen ist. Der qualifizierte Rotlichtverstoß führt grundsätzlich, neben dem zu verhängenden Bußgeld, auch zu einem Fahrverbot.

Fehlerquellen

Bei den Rotlichtverstößen liegen die Fehlerquellen häufig in den Überwachungsanlagen. So ist beispielsweise darauf zu achten, ob der notwendige Toleranzabzug eingehalten und die Überwachungsanlage ordnungsgemäß geeicht worden ist.
Die gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten reicht in der Regel nicht, oder nur unter Abzug eines ausreichenden Sicherheitsabzugs für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aus.
In der Regel liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß auch dann nicht vor, wenn eine rote Ampel umfahren wird. Auch eine defekte Ampel (z. B. Dauerrot) darf überfahren werden, wenn auf den übrigen Verkehr hinreichend Rücksicht genommen wird.


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Anwälte geben Antworten beim Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes

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