Schadensersatz nach dem Autounfall
Im Jahr 2018 zählte das Statistische Bundesamt über zwei Millionen Autounfälle mit Sach- und Personenschaden.
Möchte der Geschädigte den Autounfall dann regulieren, gibt es häufig Streit mit der Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers. Die Versicherung möchte den Schaden nicht oder nur unvollständig regulieren.
Was dem Geschädigten beim Autounfall zusteht ist meistens höher als das, was die Haftpflichtversicherung den Unfallverursachers zu zahlen bereit ist.
Wichtig:
Sind Sie unschuldig in den Autounfall verwickelt worden, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers Ihre Anwaltskosten.
Wir kümmern uns darum!
Vorteile der Fachkanzlei für Verkehrsrecht
Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Verkehrsrecht übernehmen für Sie die komplette Schadensabwicklung rund um den Autounfall.
Wir nutzen sämtliche elektronischen Medien, sodass Sie nicht persönlich zu uns kommen müssen.
Natürlich können Sie sich auf Wunsch auch gerne in unserer Kanzlei in
Düsseldorf-Oberkassel einen Termin geben lassen.
Ein Rechtsanwalt unserer Fachkanzlei für Verkehrsrecht berät Sie dann gerne persönlich.
Nutzen Sie nach dem Autounfall auch unsere kostenfreie und unverbindliche Online-Rechtsberatung.
Sachschaden
Als Schadensersatz kann der Unfallgeschädigte vom Unfallverursacher den Sachschaden erstattet verlangen.
Zum Sachschaden gehören:
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Reparaturkosten
Mehrwertsteuer
Wertminderung
Mietwagenkosten
Abschleppkosten
Nutzungsausfall
Verdienstausfall
Personenschaden
Als Schadenersatz kann der Unfallgeschädigte von dem Unfallgegner den Personenschaden ersetzt verlangen.
Zum Personenschaden gehören:
Schmerzensgeld
Arztkosten
Heilbehandlungskosten
Haushaltsführungsschaden
Erwerbsschaden
Verdienstausfallschaden
Hinterbliebenenrente
Sterbekosten