Kosten
Wir beraten Sie gerne über die anfallenden Kosten.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter - +49(0)211 / 17 12 99 09- unverbindlich an und lassen Sie sich beraten!
Das Wichtigste in Kürze:
Sie müssen keinen Anwalt der Versicherung beauftragen!
Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt den Anwalt Ihrer Wahl!
Wir arbeiten mit allen deutschen Versicherungen zusammen.
Die anfallenden Kosten rechnen wir direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab!
Wir kümmern uns um die Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und
legen Einspruch ein,
prüfen Verjährungsfristen,
holen Sachverständigengutachten ein,
überprüfen Messungen,
vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten und
tun alles, um Sie vor negativen Folgen zu schützen.
Anwaltsgebühren
Wir rechnen in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die entstehenden Kosten sind stark davon abhängig, wie aufwendig sich das Verfahren gestaltet.
Wir informieren Sie gerne, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen können.
Unser erstes Gespräch mit Ihnen ist kostenfrei und dient dazu, Ihnen eine Einschätung der Rechtslage zu vermitteln.
Nach dem Erstgespräch mit uns entscheiden Sie, ob Sie von uns vertreten werden möchten.