Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ein Schwerpunkt in unserer Rechtsberatung ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und keine Ordnungswidrigkeit.
Zu unterscheiden ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis von dem Fahren ohne Führerschein.
Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis besitzt der Betroffene die zum Führen eines Kraftfahrzeuges notwendige Erlaubnis überhaupt nicht.
Beim Fahren ohne Führerschein ist der Betroffene im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, führt dieses Ausweispapier jedoch nicht bei sich.
Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit.
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Fahren ohne Führerschein
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, muss nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) seinen Führerschein bei sich führen.
Tut er das nicht und gerät er in eine Verkehrskontrolle, wird das Fahren ohne Führerschein als Ordnungswidrigkeit behandelt und dem Betroffenen wird ein Bußgeld auferlegt.
Beim Fahren ohne Führerschein ist der Betroffene im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, führt dieses Ausweispapier jedoch nicht bei sich.
Welche Strafen drohen?
Welche Strafen beim Fahren ohne Führerschein oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen, haben wir als Verkehrsanwälte kurz für Sie zusammengefasst: